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Alle Unterlagen sind selbstverständlich prüffähig, wir erfüllen die Anforderungen gem. § 1 Abs.1 der Verordnung über die Einschränkung von Prüfungen im Baugenehmigungsverfahren vom 15.10.86 und stehen in der Liste der Entwurfsverfasser u.a. des Landes Niedersachsen sowie in der Liste der Tragwerksplaner.
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